Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts I 142/04 vom 20. November 2007 E. 3.2.1). Fehlen hingegen solche Zweifel, kommen den Berichten und Gutachten versicherungsinterner Ärzte Beweiswert zu, sofern sie als schlüssig erscheinen, nachvollziehbar begründet sowie in sich widerspruchsfrei sind und auch sonst keine Indizien gegen ihre Zuverlässigkeit sprechen (BGE 125 V 351 E. 3b/ee).