N. Vom 31. Januar 2018 bis zum 19. April 2018 unterzog sich der Beschwerdeführer einer ambulanten Rehabilitation (act. 8.2/98, S. 8 ff.). Im Austrittsbericht zur Rehabilitation folgerte Dr. L. _____, Oberarzt Kardiologie, aus kardialen, pulmologischen und orthopädischen Gründen bestehe weiterhin eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit (act. 8.2/98, S. 12). Gegenüber der IV-Stelle führt Dr. L. _____ am 20. April 2018 hingegen aus, der Umfang der zukünftigen Arbeitsfähigkeit hange von der geplanten Stress-MRI- Untersuchung im Kantonsspital und der Neubeurteilung durch die nachbehandelnden Ärzte ab (act. 8.2/98, S. 2, Ziff. 1.3).