Seite 4 ______, einen hinreichenden Grund, wonach zumindest vorübergehend nicht mehr an einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu denken sei und daher der Prozess „Rentenprüfung“ eingeleitet werden solle (vgl. Schreiben des Rechtsvertreters an den Beschwerdeführer, act. 8.2/86, S. 1). Diese Äusserung des Rechtsvertreters wurde von der IV-Stelle wiederum zum Anlass genommen, die beruflichen Eingliederungsmassnahmen einzustellen (act. 8.2/87, S3; 8.2/88, S. 1).