L. Am 21. November 2017 wurde der Beschwerdeführer aufgrund eines starken, thorakalen Druckgefühls erneut zur kardiologischen Untersuchung an Dr. I. _____ zugewiesen (act. 8.2/84). Die Auswertung des Elektrokardiodiagramms ergab im Abgleich zur Untersuchung im Februar 2017 keine relevante Veränderung (das frühere Resultat lautete: „von kardialer Seite her ein stabiler Verlauf mit gebesserter NYHA II“, vgl. act. 8.2/85). Auch echokardiographisch-kursorisch seien keine relevanten Veränderungen feststellbar (act. 8.2/84).