K. Am 24. November 2016 fand eine monodisziplinäre RAD-Abklärung statt. Der untersuchende Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Arbeitsmedizin, Dr. J. ______, hielt in seinem Bericht vom 8. Februar 2017 zusammenfassend fest, dass dem Beschwerdeführer leidensadaptierte, vollschichtige Tätigkeiten mit bis zu mittelschweren, körperlichen Arbeiten in Wechselhaltung und ohne Zwangshaltungen der Wirbelsäule, ohne repetitiv erforderliche Vorbeuge- oder Rotationshaltungen der Lendenwirbelsäule zumutbar seien.