J. Laut erneuter pneumologischer Untersuchung durch Dr. B. ______ vom 22. Juni 2016 habe sich die Anstrengungsdyspnoe verschlechtert. Zudem wurde eine neue Diagnose auf Asthma Bronchiale gestellt (act. 8.2/43, S. 2). Die Arbeitsfähigkeit sei deshalb bezüglich der angestammten Tätigkeit auf 50 Prozent zu reduzieren. Im nichtangestammten Bereich sei jedoch zukünftig wieder im Umfang von 100 Prozent mit einer Arbeitsfähigkeit zu rechnen (act. 8.2/43, S. 4 f., v.a. Ziffer 1.9).