Seite 3 fest, wobei eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit auch ergometrisch bestätigt werden könne. Für leichte körperliche Anstrengungen bestehe jedoch von kardialer Seite weiterhin eine 100-prozentige Arbeitsfähigkeit (act. 8.2/42, S. 8 f.). Selbiger kam am 2. Mai 2016 gestützt auf ein kardiales MRI zum Schluss, es liege keine koronarischämische Ätiologie vor; mitunter sei die koronare Herzkrankheit nicht ursächlich für die Belastungsdyspnoe (8.2/42, S. 4).