G. Bei der Beurteilung der Atemnot wurde vom Versicherungs-Arzt Dr. E. ______, Facharzt für Arbeits- und Allgemeinmedizin, am 29. Oktober 2015 festgehalten, es liege keine asbestbedingte Erkrankung vor. Die Dyspnoe sei primär durch eine koronare Herzkrankheit und den starken Nikotinkonsum (zwei Päckchen täglich zwischen 1974 und 2015) erklärbar (act. 8.2/24.2, S. 6). Im Assessmentgespräch zur IV-Anmeldung vom 1. Dezember 2015 (act. 8.2/16) ging der Beschwerdeführer davon aus, dass in naher Zukunft eine leichte Arbeit möglich sein sollte.