C. Am 5. Juni 2015 erlitt der Beschwerdeführer eigenen Angaben zufolge seinen ersten Herzinfarkt (act. 8.2/1 und 8.2/4, S. 5). Laut Austrittsbericht des Spitals Herisau konnte der Beschwerdeführer schon wenige Tage später wieder in gutem Allgemeinzustand nach Hause entlassen werden (act. 8.2/27, S. 21).