B. Am 29. November 2014 unterzog sich der Beschwerdeführer medizinischen Abklärungen wegen seiner Anstrengungsdyspnoe (Atemnot). Die untersuchende Ärztin Dr. B. ______, FMH Pneumologie und innere Medizin, hielt fest, eine solche würde ausgeprägt vorliegen, wobei weitere, v.a. auch kardiologische Abklärungen nötig seien. In ihrer Beurteilung bringt sie die Atemnot in Verbindung mit einem erheblichen Nikotinkonsum und einer früheren Asbest-Exponierung (act. 8.2/24.2, S. 25).