Seite 12 achtung auch noch einer Knieoperation rechts unterzogen hatte, hielt sie ein Folgegutachten ca. 6 Monate nach der Operation für angezeigt und wies bereits damals darauf hin, sie erachte die Prognose punkto Arbeitsfähigkeit unter den gegebenen Umständen für problematisch (IV-act. 153). Im Schreiben vom 15. August 2018 an die IV-Sachbearbeitung (IV-act. 161) erklärte Dr. C.__________, bezüglich der Arbeitsfähigkeit sei das linke Knie entscheidend; dort sei der Beschwerdeführer höchstens zu 30% in einer leichten Tätigkeit belastbar.