d. In den beiden oben zitierten Berichten von Dr. I.__________ und Dr. C.__________ ist nachvollziehbar und schlüssig dargelegt, dass die Probleme des Beschwerdeführers eben gerade nicht einfach schematisch mit einer Knie-Versteifung gleichgesetzt werden können. Damit ist aber der Schluss im RAD-Bericht vom 20. September 2018 (IV-act. 162), wo Dr.