ausserdem werde im „Handbuch der orthopädisch-unfallchirurgischen Begutachtung“ für eine Knieversteifung ebenfalls eine 30%-ige Arbeitsunfähigkeit zugestanden. Damit sei eine dritte teure und langwierige Begutachtung nicht notwendig. Seite 6 I. Mit neuem Vorbescheid vom 10. Oktober 2018 (IV-act. 163) teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer hierauf mit, er habe bei einem IV-Grad von 25% keinen Rentenanspruch. Auf Einwand des Beschwerdeführers hin hielt die Vorinstanz mit Verfügung vom 15. November 2018 an der Rentenabweisung fest (IV-act. 171).