Dr. H.__________ wies darauf hin, dass sich die Problematik beider Knie gegenseitig negativ beeinflusse, Hinweise auf Aggravation oder Inkonsistenzen habe sie keine festgestellt. G. Nachdem die Vorinstanz das Gutachten dem RAD zur Beurteilung überliess, nahm Dr. D.__________ im Bericht vom 9. November 2017 dazu Stellung und erklärte, gestützt auf das umfassende und widerspruchsfreie orthopädische Gutachten sei beim