Nachdem sich die medizinische Situation gemäss Verlaufsbericht von Dr. C.__________ vom 30. Juni 2015 (IV-act. 68) weiter verschlechtert hatte und erneut eine Operation in Erwägung gezogen wurde, ging Dr. D.__________ vom RAD im Bericht vom 27. Juli 2015 (IV-act. 69) davon aus, es liege eine instabile, aber besserbare gesundheitliche Situation vor. Mit Schreiben vom 21. September 2015 (IV-act. 73) teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer hierauf mit, sein Leistungsgesuch könne wegen seines instabilen Gesundheitszustands derzeit nicht weiterbearbeitet werden; er wurde aufgefordert, der IV- Stelle den anstehenden Operationstermin mitzuteilen.