A. Der am XX.XX.1963 geborene A.__________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) meldete sich am 15. Februar 2013 (Postaufgabe) wegen nicht näher beschriebener gesundheitlicher Beeinträchtigung nach zweimaliger Operation bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an, nachdem er seit dem 31. Mai 2012 bis auf weiteres arbeitsunfähig geschrieben gewesen war.