Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine für die Arbeitsvermittlung massgebende Invalidität vor, wenn eine versicherte Person bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten hat. Im vorliegenden Fall dürften insbesondere die nicht vorhersehbaren Übelkeitsattacken konkrete Probleme bei der Stellensuche verursachen, so dass eine fachliche Unterstützung der Beschwerdeführerin bei der Suche nach einer geeigneten Stelle durchaus Sinn machen würde (vgl. dazu auch Urteile des Bundesgerichts 8C_641/2015 vom 12. Januar 2016, E. 2; 9C_142/2015 vom 5. Juni 2015, E. 4.3; BGE 116 V 80, E. 6;