Seite 13 mässig, ihr allein deshalb mangelnde Medikamentencompliance vorzuwerfen, da immerhin ein Medikamentenspiegel an der Nachweisgrenze gemessen werden konnte, woraus zu schliessen ist, dass zumindest vor dem Untersuchungstag noch eine Einnahme erfolgt sein muss. Im weiteren Verlauf wurde der Beschwerdeführerin dann das Medikament Cymbalta offenbar vom behandelnden Psychiater gar nicht mehr verschrieben (vgl. act. 2.5, S. 2).