c. Sowohl die behandelnden Ärzte als auch die asim-Gutachter können aber die bei der Beschwerdeführerin festgestellten Symptome nicht klar einer einzigen Ursache zuordnen: Die Gutachter stellten bei der Beschwerdeführerin folgende Diagnosen: „Rezidivierendes Erbrechen, am ehesten im Rahmen einer diabetischen Gastroparese; undifferenzierte Somatisierungsstörung; Persönlichkeitsakzentuierung mit abhängigen Zügen“ (IV-act. 81, S. 11) und hielten ausdrücklich fest (IV-act. 81, S. 17): „Die bei uns erhobenen Diagnosen waren mit den Vorberichten vergleichbar. Eine sichere Ursache konnte bei uns ebensowenig bestätigt werden.