b. Die Beschwerdeführerin wird namentlich durch die Übelkeitsattacken mit Erbrechen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt mit der Folge, phasenweise vollständig arbeitsunfähig zu sein. Es ist nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin aufgrund dieser Symptome in ihrem Alltag - sowohl dem beruflichen als auch dem privaten - erheblich eingeschränkt wird.