Seite 9 c. Im vorliegenden Fall hat die Vorinstanz zur abschliessenden Klärung des medizinischen Sachverhalts bei der asim Basel ein Gutachten (IV-act. 81) eingeholt, welches die erwähnten Voraussetzungen erfüllt. Die von den Gutachtern dargelegten medizinischen Zustände und Zusammenhänge leuchten ein und die interdisziplinär gezogenen Schlussfolgerungen und Darlegungen sind nachvollziehbar.