Arbeiten, welche das Besteigen von Leitern, Gerüsten und das Gehen auf unebenen Boden und Gelände erfordern, seien ebenfalls nicht geeignet. In einem adaptierten Anforderungsprofil sowohl im administrativen Bereich als auch im Versand sei die Beschwerdeführerin dagegen mit qualitativen Einschränkungen zu 50% arbeitsfähig; es müsse aber ein wohlwollender Arbeitgeber gefunden werden, der die attackenartigen Beschwerden mit den damit verbundenen unvorhersehbaren Fehlzeiten toleriere (IV-act. 81, S. 16).