Allerdings müssten aufgrund des attackenartigen Geschehens auch Tage mit völliger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden. Da sich zuletzt eine leichte Stabilisierung ergeben habe, könne statistisch gesehen über einen längeren Zeitraum hinweg eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit begründet werden (IV-act. 81, S. 15). In der angestammten Tätigkeit als Sekretärin in einer homöopathischen Praxis sei allerdings keine Arbeitsfähigkeit mehr gegeben, da dort regelmässige Präsenz nötig wäre. Arbeiten, welche das Besteigen von Leitern, Gerüsten und das Gehen auf unebenen Boden und Gelände erfordern, seien ebenfalls nicht geeignet.