(nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 15. Mai 2016 wegen Krankheit („Diabetes, Depressionen, verzögerte Magenentleerung“) bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an, nachdem sie seit dem 25. November 2015 bis auf weiteres vollständig arbeitsunfähig geschrieben war (IV-act. 1). Die Vorinstanz holte hierauf einen Arbeitgeberfragebogen sowie verschiedene Arztberichte bei den behandelnden Ärzten ein (IV-act. 4 ff.), bevor am 13. Juli 2016 ein Assessmentgespräch mit der Beschwerdeführerin geführt wurde, an welchem diese den Wunsch nach Unterstützung bei der beruflichen Wiederein-