A. Die am XX.XX.1961 geborene A.__________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 15. Mai 2016 wegen Krankheit („Diabetes, Depressionen, verzögerte Magenentleerung“) bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an, nachdem sie seit dem 25. November 2015 bis auf weiteres vollständig arbeitsunfähig geschrieben war (IV-act. 1).