[...] Aus isoliert rheumatologischer Sicht kann ab 05/2017 von einer Zäsur ausgegangen werden, mit seither nachvollziehbar schlechterer Belastbarkeit aufgrund des rechten Knies. Der weitere Verlauf mit notwendiger Re-Operation 2018 und bis heutige persistierendem ausgeprägtem Funktionsdefizit dieses Knies lässt u.E. den Schluss zu, dass im weiteren Verlauf nach Knie-TP 05/2017 auch nach jeweils üblicher Reha-Phase eine stabile Belastbarkeit nicht erreicht wurde und die somatische Arbeitsunfähigkeit mindestens seit 05/2017 Gültigkeit hat“ (act. 23, S. 16).