Im Rahmen der zusätzlichen Belastungen - insbesondere der gemäss rheumatologischer Beurteilung spätestens ab 05/2017 deutlich zunehmenden Bewegungseinschränkung aufgrund der Knie-Problematik rechts - ist eine weitere Dekompensation ab 05/2017 anzunehmen. Diese spiegelt sich in einer aktuell schweren Depression, bei weiterhin führender Persönlichkeitsstörung, und gleichzeitig im Nachweis einer valide getesteten leichten bis mittelschweren neuropsychologischen Einschränkung, welche sowohl die Beeinträchtigung durch die Depression als auch die unterliegende schulische Schwäche (und geringe Ressourcenlage) widerspiegelt.“