Das Gericht erachtet das asim-Gutachten, welches aus einer interdisziplinären Gesamtbeurteilung aller beteiligten Fachärzte und 4 einzelnen Fachgutachten besteht (allgemeinmedizinische Begutachtung durch K., psychiatrische Begutachtung durch L., rheumatologische Begutachtung durch M., neuropsychologische Begutachtung durch N.) als voll beweiswertig. Das Gutachten ist umfassend, wurde gestützt auf Erkenntnisse aus der jeweilig persönlich vorgenommenen Untersuchung der Beschwerdeführerin sowie unter Berücksichtigung des vorliegenden vollständigen Aktendossiers abgegeben.