chronisches lumbovertebrales Schmerzsyndrom. Zusätzlich wurden als Diagnosen mit qualitativen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit aufgezählt: Ausgeprägtes Urgency-Frequen- cy-Syndrom mit Dranginkontinenz und Nykturie sowie beidseitige Schwerhörigkeit bei biauraler Hörgeräteversorgung. Die Gutachter attestierten der Beschwerdeführerin interdisziplinär eine Arbeitsunfähigkeit von 70% ab Februar 2012 und eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ab Mai 2017 (act. 23, S. 14 f.).