8). Gestützt auf die Aktenlage nach Abschluss des Schriftenwechsels entschied die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 4. Juni 2019 (act. 9), ein medizinisches Obergutachten einzuholen und teilte den Parteien den geplanten Fragekatalog und die in Aussicht gestellte Gutachterstelle mit. Die Parteien erhoben weder Einwendungen gegen dieses Vorgehen noch verlangten sie eine Ergänzung des Fragekatalogs. Nachdem die IV-Stelle am 26. September 2019 (act. 12) das bei ihr angeforderte aktualisierte IV-Dossier einreichte, schrieb das Obergericht am 1. Oktober