Im RAD-Bericht vom 21. September 2018 (IV-act. 197) hielt J. fest: „Im Einwand wurden keine neuen medizinischen Tatsachen geltend gemacht. Die medizinische Beurteilung bleibt unverändert sehr wohlwollend zugunsten der vP. Die sehr wohlwollende Beurteilung zugunsten der vP im GA 2017 kann zu der begründeten Annahme führen, dass eine Besserung des Gesamt-GZ hin zu einem Gesamt-GS stabil um 20% AUF möglich wäre. Der RAD korrigierte die AUF im GA 2017 am 12.01.2018 nochmals zugunsten der vP und berücksichtigte damit in ausgesprochen wohlwollender Weise die Kombination verschiedener Faktoren, die die Leistung der vP beeinträchtigen (könnten).“