Die angefochtene leistungsabweisende Verfügung der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Angelegenheit zu ergänzenden Abklärungen und anschliessender Neuverfügung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanz wurde angewiesen, die aus Sicht des Obergerichts ungenügenden Sachverhaltsabklärungen in medizinischer Hinsicht zu ergänzen (inklusive Begutachtung) sowie zusätzlich eine den aktuellen Gegebenheiten gerecht werdende Haushaltsabklärung durchzuführen, bevor erneut über den Rentenanspruch zu entscheiden sei.