F. E. vom RAD hielt im Bericht vom 8. März 2012 (IV-act. 49) fest, das Gutachten sei umfassend und in sich widerspruchsfrei, der Fall sei somit medizinisch ausreichend dokumentiert. Die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für berufliche Massnahmen seien ausgewiesen. Sie empfehle im Sinne der Gutachter zunächst einen Eingliederungsversuch im