Seite 2 tigung zu 50% erwerbstätig (IV-act. 23). D. vom RAD gelangte im Bericht vom 14. April 2011 (IV-act. 25) zum Schluss, fachpsychiatrisch sei eine 100% Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen wegen einem depressiven Leiden. Eine berufliche Eingliederung sei somit nicht möglich, das Leiden sei jedoch auch heilbar. Im Frühling 2011 wurde eine Hörgeräteanpassung nötig, nachdem beidseits eine massive Hörverschlechterung eingetreten war (IV-act. 28 bis 30). Im Verlaufsbericht von Ende Juli 2011 (IV-act.