B. Beim Assessmentgespräch vom 19. November 2010 (IV-act. 15) berichtete die Beschwerdeführerin dem Eingliederungsberater von belastungsabhängigen Rückenschmerzen und seit fünf Jahren bestehenden psychischen Problemen. Der Eingliederungsberater hielt im Protokoll des Gesprächs fest, die Beschwerdeführerin habe die letzte Erwerbstätigkeit als Service- und Haushaltshilfe bei Eintritt der Schwangerschaft im Jahr 2000 aufgegeben; seither kümmere sie sich um den Haushalt und das Kind, zur Zeit bestehe eine gespannte eheliche Situation. Die Beschwerdeführerin habe keinen Ausbildungsabschluss.