Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die beiden Verfügungen der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 24. Oktober 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die zwei Verfügungen der IV-Stelle A.Rh. vom 24. Oktober 2018 seien vollumfänglich aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 2. Mai 2011 eine Dreiviertelrente und ab 10. März 2019 eine ganze IV-Rente zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt