AR GVP 32/2020 Nr. 3784 Invalidenversicherungsrecht. Die hypothetische Beurteilung, inwieweit eine versicherte Person mit minderjährigen Kindern im Gesundheitsfall überwiegend wahrscheinlich ausserhäuslich erwerbstätig wäre, hat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall zu erfolgen. Dabei ist insbesondere auch die familienrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts zum sog. Schulstufenmodell zu berücksichtigen, wonach dem hauptbetreuenden Elternteil im Regelfall ab Vollendung des 16. Altersjahres des jüngsten Kindes eine volle Erwerbsaufnahme zumutbar ist. Zirkular-Urteil des Obergerichts, 3. Abteilung, 15.12.2020, O3V 18 50