Gemäss den Akten traten bei der Beschwerdeführerin erste Schwindelsymptome nach der HWK-Infiltration vom 6. Februar 2018 auf und verbesserten sich nach Aufnahme der Therapie bei Dr. med. D___ stetig (act. 14I/Seite 1 und Seite 5). Aufgrund der vorerwähnten Rechtsprechung ist somit die gesamte Schwindelsymptomatik und die damit verbundenen Beschwerden, welche neu erst im Februar 2018 und damit deutlich nach Erlass der angefochtenen Verfügung auftraten, nicht zu berücksichtigen.