2.8 In den Akten finden sich keine Belege zur Behauptung der Beschwerdeführerin, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und Juni 2016 in ärztlicher und therapeutischer Behandlung war. Belegt ist hingegen, dass im Juni/Juli 2016 LWS-Beschwerden auftraten (IV-act. 48-8/20, 48-10/20, 48-12/20 und 48-14/20). Im Februar 2017 traten Beschwerden mit der Gallenblase auf, die operativ behoben werden mussten (IV-act. 47-3/4, 47-4/4, 48-1/20 und 48- 2/20) und im April 2017 Beschwerden mit den Venen (IV-act. 47-1/4). Dass diese gerade für eine stehende und gehende Verweisungstätigkeit grossen Einfluss hätten, erschliesst sich entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht aus dem Bericht des Venen-