Die in der Notfallaufnahme behandelte Blutdruck- Entgleisung sei keine invalidisierende Thematik und der von Dr. med. D___ geschilderten Funktionsstörung des linken Gleichgewichtsorganes könne medikamentös geholfen werden. Sodann wünsche die Beschwerdeführerin keine neurologische Abklärung, was den subjektiven Leidensdruck relativiere (act. 17).