schwerdeführerin für bestimmte Bewegungsmuster nicht motivierbar zeigte und dementsprechend eine eingeschränkte Untersuchungsbeurteilbarkeit bestehe. In der Beurteilung empfahl er eine erneute Bildgebung. Bei der Beschwerdeführerin zeigten sich aktuell dominante Halswirbelsäule-Beschwerden und sie zeige sich in deutlich schmerzgeplagtem Zustand (act. 14A). Am 31. Januar 2018 wurde ein MRI der Hals- und Lendenwirbelsäule in der Hirslanden, Klinik Stephanshorn, und anschliessend eine Besprechung der Bildgebung durchgeführt (act. 14B und 14C). Am 6. Februar 2018 nahm Dr. med. C___ eine Facettengelenksinfiltration vor (act. 14D).