Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 13. Dezember 2017 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung vom 13. Dezember 2017 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab März 2018 mindestens eine halbe IV-Rente zuzusprechen; 2. Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben, und im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt