Es mutet dabei auch wenig glaubwürdig an, wenn die Beschwerdeführerin gegenüber den SMAB-Gutachtern einerseits angibt, in der Freizeit selbständig ihre Körperhygiene verrichten und sich ankleiden zu können, Spaziergänge zu unternehmen, viel zu sitzen und mit Hilfe ihrer Tochter das Essen zuzubereiten (act. IV 131, S. 43), andererseits aber bei einem ohnehin schon stark reduzierten Belastbarkeitstraining von gerade einmal zwei Stunden pro Tag während bloss vier Tagen die Woche (act.