2.19. Die IV-Stelle hat am 3. November 2017 erneut eine Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining vom 6. November 2017 bis zum 4. Februar 2018 erteilt. Bereits am 6. Dezember 2017 musste das Belastbarkeitstraining wieder abgebrochen werden, weil Dr. med. G.__________ der Beschwerdeführerin eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestierte. Das hierzu erstellte ärztliche Zeugnis, auf welches sich die