F45.4 beschreibt als typisches Symptom denn auch "eine beträchtliche persönliche oder medizinische Betreuung oder Zuwendung". Auch liegt regelmässig keine somatoforme Schmerzstörung (bzw. grundsätzlich keine versicherte Gesundheitsschädigung) vor, soweit die Leistungseinschränkung auf Aggravation oder einer ähnlichen Erscheinung beruht.