L. Mit Vorbescheid vom 14. Juni 2018 wurde die Rente nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monats aufgehoben. Dies mit der Begründung, im Rahmen der aktuellen Rentenrevision sei festgestellt worden, dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit erheblich verbessert habe. Laut den ärztlichen Angaben sei ihr deshalb eine leidensangepasste Tätigkeit im Umfang von 80 Prozent zuzumuten (act. IV 174).