H. Am 3. Oktober 2017 wurde ein Belastbarkeitstraining beim Verein K._________ besichtigt. Die Beschwerdeführerin sollte mit leichten Arbeiten starten, so dass wechselbelastete Tätigkeiten gut durchführbar seien. Der Start der Massnahme wurde auf den 6. November 2017 mit einem anfänglichen Arbeitspensum von 20 Prozent vereinbart (act. IV 152, S. 1). Am 11. Dezember 2017 meldete die Beschwerdeführerin gegenüber der IV-Stelle telefonisch, dass gestützt auf ein Arztzeugnis von Dr. med. G.__________ (vgl. act.