F. Am 23. Januar 2017 wurde zur genaueren Abklärung der zumutbaren Leistungsfähigkeit ein bidisziplinäres Gutachten, bestehend aus einem orthopädisch-traumatologischen sowie psychiatrischen Teilgutachten, durch die SMAB AG erstellt (act. IV 131). In der Konsensbeurteilung wurde die verbleibende Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit auf 80 Prozent festgelegt (act. IV 131, S. 19). Dieses Fazit wurde auch vom RAD-Arzt Dr. med. E.__________ geteilt. Seiner Meinung nach seien Eingliederungsmassnahmen zumutbar (act. IV 133, S. 2).