IV 116, S. 2). Mit Schreiben vom 11. August 2016 teilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin mit, dass es trotz Bemühungen seit Juli 2014 nicht gelungen sei, sie innert angemessener Frist in der Arbeitsmarkt zu integrieren, weshalb die Arbeitsvermittlung abgeschlossen werde (act. IV 121).