Hinsichtlich der rechten Schulter müsse nach Ansicht der Beschwerdeführerin eine weitere OP erfolgen. Da aber auch hier mit weiteren, allergiebedingen Komplikationen zu rechnen sei, werde darauf vorläufig verzichtet. Auch seien in der Zwischenzeit verschiedenste Therapien durchgeführt worden, die aber keine nur auch geringe Verbesserung der Schulter-Problematik gebracht hätten. Die Beschwerdeführerin teilte auch mit, dass sie anhand der momentanen gesundheitlichen Situation keine Möglichkeit sehe, wieder am beruflichen Leben teilzunehmen (act. IV 113).